Sie Interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich über unsere Aufnahmebedingungen. "Diese sind hart, aber ungerecht." ;)
Vorbeikommen lohnt sich.
Der Mitgliedsbeitrag für aktive Tänzer ist moderat
Die Kündigungsfristen sind für alle Seiten sehr angenehm.
Der aktuelle Beitrag kann nur bei ausreichender Mitgliederzahl gehalten werden.
Das "Formular" kann als Text kopiert werden:
---------------------------- Antrag ----------------------------------
Bankverbindung Sparkasse Reichenau BLZ 690 514 10, Kto.-Nr.1007062290
Tanzfreunde-Allensbach
www.tanzfreunde-allensbach.de
Tanzfreunde Allensbach
Vorstandschaft vertreten durch
Finanzvorstand: Monika Röger
Vereinsraum: 78476 Allensbach, Konstanzer Str. 7a
Beitrittserklärung
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein „Tanzfreunde Allensbach“
Ich erkenne die Satzung des Vereins an. Der Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen durch den Verein, auf denen ich abgelichtet bin, stimme ich zu.
Name: ______________________________
Vorname:____________________________
Straße: _____________________________
Wohnort: ____________________________
Beruf: ______________________________
Geb. Datum __________________________
Telefon privat. ________________________
Tel. geschäftl. ________________________
Email: ______________________________
Monatsbeitrag: (Aktiv): 20,00 €
bezahlbar min. vierteljährlich
(Wunsch: JÄHRLICH!)
Fördermitglied: (Passiv) 15,00 € / Monat
bezahlbar min. vierteljährlich
Schüler(In), Azubi(ne) und Student(In)en: 15,00 € / Monat
Der fällige Mitgliedsbetrag sollte am Besten über ein
Lastschriftverfahren jährlich im vorraus eingezogen bzw. mit Dauerauftrag überwiesen werden.
Datum: ______________________________
Unterschrift____________________________
Bei Personen unter 18 Jahren Erziehungsberechtigter
Alle Angaben werden diskret behandelt und dienen nur organisatorischen Zwecken des Vereins.
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Stand: 2020-03 / sei / 2025
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Für schlecht gelaunte Menschen und Mitarbeiter im Auftrag der GEMA gilt ein grundsätzliches Betretungsverbot