Über Tanzfreunde Allensbach

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Sie Interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich über unsere Aufnahmebedingungen. "Diese sind hart, aber ungerecht."   ;)

 

Vorbeikommen lohnt sich.

 

Der Mitgliedsbeitrag für aktive Tänzer ist moderat

Die Kündigungsfristen sind für alle Seiten sehr angenehm.

Der aktuelle Beitrag kann nur bei ausreichender Mitgliederzahl gehalten werden.

 

Das "Formular" kann als Text kopiert werden: 

 

----------------------------  Antrag ----------------------------------

 

Bankverbindung Sparkasse Reichenau BLZ 690 514 10, Kto.-Nr.1007062290
Tanzfreunde-Allensbach


www.tanzfreunde-allensbach.de
Tanzfreunde Allensbach
Vorstandschaft vertreten durch

Finanzvorstand: Monika Röger
 

Vereinsraum: 78476 Allensbach, Konstanzer Str. 7a


Beitrittserklärung
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein „Tanzfreunde Allensbach“

Ich erkenne die Satzung des Vereins an. Der Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen durch den Verein, auf denen ich abgelichtet bin, stimme ich zu.

 

Name: ______________________________

 

Vorname:____________________________
Straße: _____________________________

Wohnort: ____________________________
Beruf: ______________________________

Geb. Datum __________________________
Telefon privat. ________________________

Tel. geschäftl. ________________________
Email: ______________________________

 

Monatsbeitrag: (Aktiv): 20,00 €

bezahlbar min. vierteljährlich

(Wunsch: JÄHRLICH!)


Fördermitglied: (Passiv) 15,00 € / Monat

bezahlbar min. vierteljährlich


Schüler(In), Azubi(ne) und Student(In)en: 15,00 € / Monat


Der fällige Mitgliedsbetrag sollte am Besten über ein
Lastschriftverfahren  jährlich im vorraus eingezogen bzw. mit Dauerauftrag überwiesen werden.


Datum: ______________________________

 

Unterschrift____________________________


Bei Personen unter 18 Jahren Erziehungsberechtigter
Alle Angaben werden diskret behandelt und dienen nur organisatorischen Zwecken des Vereins.

 

 

 

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Stand: 2020-03  / sei / 2025

 

 

 

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Für schlecht gelaunte Menschen und Mitarbeiter im Auftrag der GEMA gilt ein  grundsätzliches  Betretungsverbot

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